Die Bundesregierung will eine neue Regelung in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufnehmen, die es Energieversorgern erlaubt, bei Netzüberlastung die Stromzufuhr zu bestimmten verbrauchsintensiven Geräten in deutschen Haushalten zu drosseln. Die sogenannte §14a-Regelung tritt im Januar 2024 in Kraft und soll Netzüberlastungen verhindern, indem Netzbetreiber die Stromzufuhr zu Geräten wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Batteriespeichern reduzieren können. Die […]Die Bundesregierung will eine neue Regelung in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufnehmen, die es Energieversorgern erlaubt, ...Den vollständigen Artikel lesen ...