Die Bundesregierung hat mit der Novelle der 37. BImSchV einheitlichen Regeln für grünen Wasserstoff definiert. Damit soll die Wasserstoffwirtschaft Planungssicherheit für den schnellen Aufbau eines Markts für Produkte aus grünem Wasserstoff erhalten. Die Bundesregierung hat einheitliche Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels beschlossen. Mit der Novelle der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) definiert der Bund erstmals genau, ...Den vollständigen Artikel lesen ...