Nach fast einem Jahr steht eine Reform der europäischen Strommarkt-Richtlinie unmittelbar bevor. Rat und Parlament trafen eine vorläufige Entscheidung über den Kommissionsvorschlag. Mit der Einigung würden inframarginale Erzeugungsanlagen, zu denen auch Photovoltaik-Anlagen gehören, zukünftig über zweiseitige Differenzverträge vergütet. EU-Mitgliedstaaten dürfen hier aber individuelle Regelungen treffen. Zudem einigten sich Rat und Parlament auch zu Kapazitätsmärkten und Verbraucherschutzmaßnahmen.Die Obergrenze für Erlöse bei Photovoltaik kommt. Windkraft, Photovoltaik, Geothermie, Wasserkraft ...Den vollständigen Artikel lesen ...