St. Gallen - Das neue Aktienrecht ist seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Als Fortsetzung eines vor einem Jahr erschienenen Artikels über die Zulässigkeit der Zwischendividende beschreibt der aktuelle Text, was bei der Erstellung des Zwischenabschlusses beachtet werden muss. Zudem geht er auf die Abbildung und Verbuchung der Gewinnverwendung im Zwischenabschluss und im Jahresabschluss ein. Seit Inkrafttreten des neuen Aktienrechts am 1. Januar 2023 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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