Berlin - Nach dem dramatischen Hochwasser in diesem Winter drängt FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle darauf, den Katastrophenschutz in solchen Fällen zentral zu steuern. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte Kuhle: "Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser. Niedersachsen und der Bund müssen sich auf zukünftige Naturkatastrophen besser vorbereiten."
In einem Positionspapier, über das die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, schlägt Kuhle vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu einer Zentralstelle auszubauen. Katastrophenschutz ist Ländersache, die Kooperation in besonderen Notlagen basiert bislang auf Freiwilligkeit. Um die Zuständigkeit beim Bundesamt zu bündeln, müsste das Grundgesetz geändert werden.
"Angesichts der zunehmenden Katastrophen- und Krisenlagen, der wachsenden Komplexität und des steigenden Fortbildungsbedarfs reicht Freiwilligkeit bei der Zusammenarbeit allein nicht mehr aus. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland braucht mehr Verbindlichkeit", heißt es in dem Papier weiter.
Es gehe nicht darum, den Ländern die Zuständigkeit beim Katastrophenschutz zu entziehen. Das Prinzip der lokalen Verantwortung komme aber an Grenzen, "wenn nicht zwischen einem Schadenereignis von nur lokaler oder regionaler und einem Großschadensereignis von nationaler Tragweite unterschieden wird", argumentiert Kuhle.
Er verweist als Vorbild auf das Bundeskrimininalamt, das bei polizeilichen Großereignissen die Einsatzbewältigung steuert. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag der Ampel-Fraktionen vereinbart, bisher aber nicht umgesetzt. Kuhle erwartet, dass Bund und Länder jetzt darüber beraten. "Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenfunktion ausgestattet werden soll. Dieses Vorhaben sollte möglichst schnell in die Tat umgesetzt werden", fordert er.
In einem Positionspapier, über das die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, schlägt Kuhle vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu einer Zentralstelle auszubauen. Katastrophenschutz ist Ländersache, die Kooperation in besonderen Notlagen basiert bislang auf Freiwilligkeit. Um die Zuständigkeit beim Bundesamt zu bündeln, müsste das Grundgesetz geändert werden.
"Angesichts der zunehmenden Katastrophen- und Krisenlagen, der wachsenden Komplexität und des steigenden Fortbildungsbedarfs reicht Freiwilligkeit bei der Zusammenarbeit allein nicht mehr aus. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland braucht mehr Verbindlichkeit", heißt es in dem Papier weiter.
Es gehe nicht darum, den Ländern die Zuständigkeit beim Katastrophenschutz zu entziehen. Das Prinzip der lokalen Verantwortung komme aber an Grenzen, "wenn nicht zwischen einem Schadenereignis von nur lokaler oder regionaler und einem Großschadensereignis von nationaler Tragweite unterschieden wird", argumentiert Kuhle.
Er verweist als Vorbild auf das Bundeskrimininalamt, das bei polizeilichen Großereignissen die Einsatzbewältigung steuert. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag der Ampel-Fraktionen vereinbart, bisher aber nicht umgesetzt. Kuhle erwartet, dass Bund und Länder jetzt darüber beraten. "Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenfunktion ausgestattet werden soll. Dieses Vorhaben sollte möglichst schnell in die Tat umgesetzt werden", fordert er.
© 2024 dts Nachrichtenagentur