Das Bundesland hat mit einem Runderlass verfügt, dass Genehmigungen für Photovoltaik und Solarthermie an und auf Baudenkmälern "regelmäßig" zu erteilen sind. "Eingriffe in das Erscheinungsbild" als bislang häufigster Grund für Ablehnungen gelten demnach nicht mehr. Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, zugleich auch Ministerium für Kultur, hat in einer eigens veröffentlichten Mitteilung auf einen bereits im vergangenen Dezember ergangenen Runderlass zu Genehmigungen "für die Errichtung von Solaranlagen auf bzw. an einem Kulturdenkmal" hingewiesen. Der Erlass an die Denkmalbehörden des Landes gilt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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