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Intel: Auftragsfertigung und KI-Chips als Katalysator!

Die Bullen sind in Lauerstellung!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Intel erwirtschaftet den Großteil der Einnahmen mit dem Verkauf seiner eigenen Chips. Der Chipriese will aber auch die Auftragsfertigung ausbauen. Dieser Ansatz konnte auch die Aktie Ende 2023 antreiben. Im Januar sahen wir dann ein Down-GAP, auf welches eine Seitwärtsbewegung der Kurse folgte.

Intel-Aktie: Chart vom 06.03.2024, Kürzel: INTC, Kurs: 45.83 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei einem nachhaltigen Ausbruch aus der Range der letzten Wochen, würde die Aktie ein Kaufsignal generieren.

Mögliches bärisches Szenario

Kurse unterhalb von 42 USD hingegen dürften deutlich tiefere Notierungen nach sich ziehen.

Meinung

Intel ist bei der Chip-Technologie zurückgefallen hinter TSMC und Samsung zurückgefallen. Mit Intels jüngstem Kauf, einer High NA EUV-Lithografie-Maschine von ASML, kann das Unternehmen zukünftig 2-nm-Chips produzieren. Dies könnte Intels Rechenzentrums- und KI-Geschäft antreiben. Positive News könnten ausreichen, um die Dynamik der Aktie deutlich zu beleben. Anfang dieser Woche sahen wir bereits den Ausbruchsversuch der Bullen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 188.18 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.94 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Intel ist bullisch
  • Veröffentlichungsdatum: 07.03.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in INTC hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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