Die Bundesnetzagentur will die Benutzung des Marktstammdatenregisters erleichtern. Betreiber:innen von Balkonkraftwerken müssen dann nur noch fünf Angaben zu ihrer Stecker-Solaranlage eintragen. Ab dem 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung im System will die Behörde modernisieren. "Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell ...Den vollständigen Artikel lesen ...