Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April die Registrierung von Stecker-Solar-Geräten vereinfacht. Sie hat mittlerweile eine "Registrierungshilfe" veröffentlicht und erklärt, welche Angaben die Betreiber wo eintragen müssen. Kurz vor Ostern teilte die Bundesnetzagentur mit, dass sie die Registrierung von Photovoltaik-Balkonanlagen im Marktstammdatenregister zum 1. April vereinfacht und somit den im noch nicht verabschiedeten "Solarpaket 1" enthaltenen Änderungsvorschlägen vorgreift. Unser Artikel erschien vor dem Änderungsdatum und zog den Unmut einiger Leser auf sich, da nicht enthalten war, welche ...Den vollständigen Artikel lesen ...