In einem bahnbrechenden Urteil hat der Straßburger Gerichtshof entschieden, dass Untätigkeit beim Klimaschutz gegen die Menschenrechte verstößt. Die Richter forderten die Regierungen auf, ihre Verpflichtungen zur Eindämmung des Klimawandels zu erfüllen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat am Dienstag ein bahnbrechendes Urteil gefällt: In der Rechtssache "Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u. a. gegen die Schweiz" (Antrag Nr. 53600/20) stellten die Richter in Straßburg mit einer Mehrheit von 16 zu 1 Stimmen fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung ...Den vollständigen Artikel lesen ...