Weil die Denkmalschutzbehörde auf dem Reetdach keine Photovoltaik-Anlage genehmigt, installiert ein Ehepaar die Module in ihrem Garten. Der zuständige Verteilnetzbetreiber weigert sich jedoch für den überschüssig eingespeisten Solarstrom eine EEG-Vergütung zu zahlen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Andreas Kleefisch ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar, auch wenn die Rechtsgrundlage in solchen Fällen nicht ganz klar ist. Ehepaar R. lebt in einer beschaulichen Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Osterholz. Es wohnt in einem mit Reet gedeckten Haus, von denen es viele in der Region gibt. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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