Die Bestimmungen zur verpflichtenden Installation von Photovoltaik bei Dachsanierungen ändern sich. Erleichterungen bei der Nachweispflicht und bei Ausnahmeregelungen sollen den Verfahrensaufwand reduzieren. Die Bremische Bürgerschaft hat am Mittwoch (29. Juni) Änderungen an dem seit dem 24. Mai letzten Jahres geltenden Solargesetz beschlossen. Bestimmte Regelungen für das aus den Städten Bremen und Bremerhaven bestehende Bundesland, die dem Gesetz zufolge ab dem 1. Juli dieses Jahres sowie ab 1. Juli 2025 gelten sollten, wurden durch ein Änderungsgesetz (Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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