Trotz EU-rechtlicher Vorgaben sei in Deutschland noch nichts zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Nutzung von Strom aus Wind- oder Photovoltaik-Anlagen geschehen, beklagen die beiden Verbände. Ihr Positionspapier ist an die neue Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU angepasst. Die vielen Bürgerenergiegemeinschaften, die in Deutschland gemeinschaftlich Strom erzeugen, können diesen wegen bürokratischer Hindernisse nur sehr schwer gemeinsam verbrauchen oder überschüssigen Strom aus der eigenen Photovoltaik- oder Windkraftanlage an andere Verbraucher verkaufen. So lautet der - auch von vielen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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