Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen gilt die Regelung bereits. Mit der Verabschiedung des "Jahressteuergesetzes 2024" dürfte sie auch auf große Energiespeicher ausgeweitet werden. Aus der Speicherbranche wird es seit langem gefordert. Nun könnte es bald Realität werden. Analog zu Photovoltaik-Kraftwerken und Windparks sollten die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu 90 Prozent in die Kassen der Standortgemeinden fließen. Die restlichen zehn Prozent gehen dann an die Gemeinde des Betreibers. Im "Jahressteuergesetz 2024", dessen Entwurf das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, ist nun ein entsprechender ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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