
"Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, hat unseren besonderen Schutz verdient. Das kann im Beruf, etwa als Rettungskraft oder Polizist, oder im Ehrenamt, etwa für eine Partei oder Bürgerinitiative sein", sagte Buschmann der "Rheinischen Post". "Wir wollen den Schutz derer verbessern, die sich besonders für unsere Gesellschaft und andere Menschen engagieren. Es ist daher mit dem Bundeskanzler besprochen, dass wir eine entsprechende Anpassung auf den Weg bringen werden", sagte Buschmann.
Am Donnerstag hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Regierungserklärung zur Sicherheitslage einen entsprechenden Schritt angekündigt. Details nannten Scholz und Buschmann noch nicht, auch ein Zeitplan ist noch offen. Denkbar ist jedoch, dass beispielsweise die maximal anwendbare Freiheitsstrafe erhöht wird in einzelnen Paragrafen, wenn es etwa um Widerstand gegen Vollzugsbeamte geht.
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