In Individualvereinbarungen können Betreiber von Solarparks auch 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen zahlen. Bei Windparks ist diese Summe gesetzlich nun festgeschrieben. Die Regelung greift für Anlagen, die ab 2025 genehmigt werden. Erwartungsgemäß hat der sächsische Landtag in dieser Woche das Gesetz zur Ertragsbeteiligung der Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Es macht die freiwillige Vorgabe aus dem EEG für die Betreiber verbindlich für die Projekte in Sachsen. Bei Windparks müssen die Gemeinden mit jährlich mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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