
Zwar berufe sich das Ministerium heute darauf, dass es eine "formlose Multitypen-Sonderzulassung" vom Bundes-institut für Arzneimittel und Medizinprodukte gegeben habe. Aber dafür habe man in den Akten "keinerlei Anhaltspunkte gefunden", so die Prüfer. Ohne Zulassung sei "der Wert der importierten Schutzmasken praktisch zunichtegemacht" worden.
Das Ministerium hatte 2020 eine abgespeckte Prüfung für Infektionsschutzmasken eingeführt. Dadurch, so der Rechnungshof, sei eine Regelungslücke gegenüber den Standards für Arbeitsschutzmasken entstanden. Im Ergebnis seien die Masken mit "erheblichen Folgekosten" eingelagert worden, statt ausgegeben zu werden. Am Ende stehe nun "die Vernichtung der nicht verteilten Ware".
© 2024 dts Nachrichtenagentur