
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Außerdem sollen im Kindes- und Jugendalter zwei Untersuchungen etabliert werden, um zum Beispiel auf Fettstoffwechsel-Störungen zu untersuchen. Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.
Finanziert werden die Leistungen des neuen Gesetzes von den Krankenkassen. Durchgeführt werden die Herz-Checks auch in Apotheken. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die Todesursache Nummer eins. Jährlich sterben hierzulande mehr als 350.000 Menschen daran.
© 2024 dts Nachrichtenagentur