
"Es gibt genug Läden, in denen Kartenzahlungen nicht möglich sind, und auf die Asylsuchende angewiesen sind, weil es da preiswerter ist", etwa Märkte, Trödelmärkte, Kleiderkammern. Auch für kleine Ausgaben werde Bargeld gebraucht, zum Beispiel, wenn das Kind Taschengeld zur Klassenfahrt mitbekommen soll. "Von Diskriminierungsfreiheit kann da keine Rede sein", so Naujoks. "Ich hätte von Nordrhein-Westfalen - nach dem, was vorher gesagt wurde - erwartet, dass man dagegen stimmt. Offensichtlich setzt sich der grüne Part in der Landesregierung da nicht richtig durch."
© 2024 dts Nachrichtenagentur