Nach dem Erlass "Nutzen statt Abregeln 2. 0" gehören netzgekoppelte Speicher sowie neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen zu den zuschaltbaren Lasten, die eine Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen bei drohenden Netzengpässen verringern sollen. Die Übertragungsnetzbetreiber werden in der zweijährigen Erprobungsphase zunächst mit einem vereinfachten Zuteilungsverfahren beginnen, später soll es dann wettbewerbliche Ausschreibungen geben. Die Bundesnetzagentur hat am Montag in ihrem Erlass "Nutzen statt Abregeln 2. 0" Kriterien festgelegt, die zuschaltbare Lasten für ihre Teilnahme an ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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