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Adidas: Das sieht übel aus - Verkaufssignal ausgelöst!

Aktie im freien Fall!

Rückblick

Das Papier des Sportartikelherstellers konnte im heurigen Börsenjahr bereits glänzen. Nach einem bullischen Impuls im April ging die Adidas-Aktie in eine Seitwärtsbewegung über. Im Juni fielen die Kurse unter den wichtigen Unterstützungsbereich bei 220 Euro und unter die 50-Tagelinie.

Adidas-Aktie: Chart vom 02.07.2024, Kürzel: ADS, Kurs: 213.60 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Sollte die Aktie den EMA-50 zurückerobern, könnten die Bullen wieder ins Spiel kommen. Das Short-Szenario wäre über dem Hoch der letzten Woche negiert.

Mögliches bärisches Szenario

Mit dem Durchbruch aus der Bärenflagge wurde bereits ein Verkaufssignal ausgelöst. Temporäre Erholungsversuche bieten weiter Einstiegschancen.

Meinung

Eigentlich würde man meinen, dass der Sportartikelherstellervon der Fußball-EM im eigenen Land profitieren sollte.Die Adidas-Aktie ist aber nach Vorwürfen der Bestechlichkeit in China unter Druck geraten.In den letzten Tagen hat sich eine Bärenflagge ausgebildet. Am Montag kam die Aktie erneut unter Druck, wie an der recht großen roten Kerze zu erkennen war. Heute sind die Kurse nach unten durchgebrochen und es wurde ein Verkaufssignal ausgelöst. Ein rasches Anlaufen der psychologisch wichtigen 200 Euro-Marke könnte nun folgen. Für Einstiege sollte eine temporäre Erholung abgewartet werden.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 39.16 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 102.20 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Adidas ist bärisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 02.07.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

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