
Die Pläne sehen vor, dass an den von den Ländern einzurichtenden Spruchkammern "bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten" verhandelt werden können. Unter anderem soll es den Ländern durch Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung ermöglicht werden, die Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Außerdem sollen die Länder die Befugnis erhalten, an einem Oberlandesgericht beziehungsweise an einem Obersten Landesgericht sogenannte "Commercial Courts" zu etablieren.
Bei Letzteren handelt es sich laut Gesetzentwurf um "einen oder mehrere Zivilsenate, vor denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können". Voraussetzung ist, dass sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des "Commercial Courts" verständigt haben. Als Verfahrenssprache soll sie zwischen Deutsch und Englisch wählen können. Gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der "Commercial Courts" soll zudem eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich sein.
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