Bewegliches Anlagevermögen wie Fahrzeuge, Maschinen, Handys oder Notebooks können sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Der Artikel zeigt auf, wie ein Anlagegut bei gemischter Verwendung (privat/geschäftlich) zu handhaben ist. Zudem erklärt er die für die steuerliche Abgrenzung von privaten und geschäftlichen Vermögen verwendete Präponderanzmethode. In der Schweiz ist die Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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