Die TU Darmstadt hat im Auftrag des "Handelsblatts" ermittelt, welche Effekte eine Absenkung der Kappung der Erlöse aus der verpflichtenden Direktvermarktung ab der ersten Stunde negativer Börsenstrompreise hätte. Auch untersuchten die Forscher, was die Absenkung der verpflichtenden Direktvermarktung von 100 auf 25 Kilowatt für Photovoltaik-Anlagen bedeutet. Allein im Wegfall der Vergütung sehen die Forscher wenig Anreize, um in Speicher oder andere Flexibilitäten zu investieren. Mit der "Wachstumsinitiative" plant die Bundesregierung massive Änderungen bei der Solarförderung. So soll bereits ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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