
Daneben schrieb er von fehlender Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, aber auch über das Dublin-System. "Aufgrund der schlechten Versorgung von Asylbewerben in anderen - dem Dublin-Abkommen zugehörigen Staaten - untersagen deutsche Gerichte im Rahmen von Eilverfahren die Überstellung dorthin." Beispielhaft nannte er hierfür unter anderem Bulgarien, also das Land, in das der Täter von Solingen hätte abgeschoben werden sollen.
Zudem wies Gericke auf zu geringe Kapazitäten bei der Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei hin. Entsprechende Anträge für eine Begleitung würden von der Bundespolizei abgelehnt, wenn zuvor keine Gewaltstrafen oder Widerstandshandlungen vorlägen - zu diesen komme es aber oft erst am Flughafen. Neben fehlenden Haftplätzen wies der CDU-Politiker zudem auf den Umstand hin, dass Personen am Tag der Abschiebung nicht in der Unterkunft angetroffen würden.
© 2024 dts Nachrichtenagentur