
Dahinter stecke der Gedanke: "Sie können Leistungen erhalten - aber eben in dem Staat, der für sie zuständig ist", so Kluth.
"Deutschland könnte diese Richtlinie bereits jetzt umsetzen", sagte Kluth, der Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität in Halle mit den Schwerpunkten Asylrecht und Völkerrecht ist. "Eine Grundversorgung, zum Beispiel ein Schlafplatz, Nahrung und Hygieneartikel, müssen immer gestellt werden."
© 2024 dts Nachrichtenagentur