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Volkswagen Vz.: Finanzchef der renditeschwachen Kernmarke VW Pkw muss gehen!

Kommt es noch schlimmer?

Rückblick

Volkswagen ist der größte Automobilhersteller in Europa und weltweit einer der führenden Autobauer. Nachdem die Aktie unter die 100-Euro-Marke gefallen war, sahen wir den Versuch einer Bodenbildung des VW-Papiers. Vergangen Freitag entfernten sich die Kurse deutlich von der 20-Tagelinie nach unten.

Volkswagen Vz.-Aktie: Chart vom 09.09.2024, Kürzel: VOW3, Kurs: 91.66 EUR, Tageschart Quelle: TF

Mögliches bullisches Szenario

Kann die Aktie den EMA-20 zurückerobern, würde sich die Lage aufklaren. Geht es dann auch über die 50-Tagelinie nach oben, wäre das bärische Szenario negiert.

Mögliches bärisches Szenario

Mit Kursen unter 92 Euro haben wir ein technisches Verkaufssignal bekommen.

Meinung

Der holprige Transformationsprozess fordert bei Volkswagen auch personelle Verwerfungen. Der Autobauer tauscht mitten in der Krise den Finanzchef bei seiner renditeschwachen Kernmarke VW Pkw aus. In Deutschland stehen Werke auf dem Prüfstand, um die Kapazitäten zu reduzieren und die Kosten zu senken. Betriebsbedingte Entlassungen drohen. Bevor es für den Autobauer nach oben geht, könnte es noch schlimmer kommen. Wenn die Volkswagen Vz.-Aktie weitere Schwäche zeigt, bietet sich die Eröffnung einer Short-Position an.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 47.75 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 73.76 Mio. USD
  • Meine Meinung zu Volkswagen Vz. ist bärisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 09.09.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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