
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft nach eigenen Angaben jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. So sollen etwa Formerfordernisse im Zivilrecht abgesenkt, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt und für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abgeschafft werden.
Den Steuerbehörden soll es zudem künftig ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Die bisher vorgesehene Einwilligung des Empfängers entfällt, stattdessen ist eine Widerspruchslösung geplant.
© 2024 dts Nachrichtenagentur