
Die Verwendung von Beitragsgeldern für die Corona-Maßnahmen sei eine verfassungswidrige Zweckentfremdung, heißt es darin. "Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden", argumentiert die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg in dem Gutachten.
Corona-Tests, Pflege-Boni und andere Corona-Maßnahmen haben bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Der Bund hat bisher aber nur einen Teil dieser Ausgaben kompensiert. Nach wie vor sind laut DAK und anderer Kassen rund sechs Milliarden Euro offen.
Die Frage der vollständigen Kompensation ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt. Zum Jahresanfang 2025 ist nach Schätzungen der Krankenkassen eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozentpunkte nötig.
Diese Erhöhung ließe sich nach Ansicht von DAK-Vorstandschef Andreas Storm verhindern, wenn der Bund die Corona-Kosten vollständig erstattet. "Das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern, die angesichts der akuten Finanzprobleme jetzt korrigiert werden muss", sagte er dem RND. "Wenn die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von sechs Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, kann für die Versicherten die drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel vermieden werden", mahnte er.
© 2024 dts Nachrichtenagentur