DJ PTA-News: Weng Fine Art AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Monheim am Rhein (pta/07.11.2024/15:45) - Weng Fine Art AG, Krefeld
ISIN: DE0005181606
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der außerordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein, die am
Dienstag, den 17. Dezember 2024, ab 17:00 Uhr
in den Räumen des Hey Lou Hotel, Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein,
stattfindet.
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Verkleinerung
TOP 1 des Aufsichtsrats von vier auf drei
Mitglieder (Änderung von § 12 Absatz 1 der
Satzung)
Nach den Bestimmungen des § 95 Satz 1 AktG hat der Aufsichtsrat der
Gesellschaft aus mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern zu bestehen. Nach
§ 95 Satz 2 AktG kann die Satzung eine bestimmte höhere Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder festsetzen. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder satzungsgemäß zu
erhöhen. Derzeit legt § 12 Absatz 1 der Satzung fest, dass der Aufsichtsrat
aus vier Mitgliedern besteht. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht,
dass eine schlankere Struktur des Aufsichtsrats vorteilhaft für die
Gesellschaft ist, weshalb der Aufsichtsrat auf die gesetzliche Anzahl von
drei Aufsichtsratsmitgliedern verkleinert werden und die Satzung
entsprechend geändert werden soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 12 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands, die Abhaltung virtueller
Hauptversammlungen vorzusehen (Einfügung
von § 24 Abs. 6 der Satzung), und die
TOP 2 Möglichkeit für die
Aufsichtsratsmitglieder, an
Hauptversammlungen im Wege der Bild- und
Tonübertragung teilzunehmen (Neufassung
von § 24 Abs. 4 der Satzung)
Die Regelungen in § 24 der Satzung der Gesellschaft sollen insbesondere an
die gesetzliche Neuregelung in § 118a AktG angepasst werden. Dadurch soll
vorsorglich die Möglichkeit erhalten bleiben, gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1
AktG Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten (virtuelle
Hauptversammlung). Daher soll die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen,
vorzusehen, dass eine virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden kann. Für
künftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter
Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden,
ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Der Vorstand wird seine
Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohle der Gesellschaft und
ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der
Aktionärsrechte ebenso wie Aufwand und Kosten sowie
Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen. Grundsätzlich präferieren der
aktuelle Aufsichtsrat und Vorstand die klassische, sogenannte
Präsenz-Hauptversammlung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll den
gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf fünf Jahre befristet werden. Ebenso
soll im Hinblick auf die Mitglieder des Aufsichtsrats vorsorglich die
Möglichkeit erhalten bleiben, dass diesen gestattet werden kann, in
bestimmten Fällen an einer Hauptversammlung im Wege der Bild- und
Tonübertragung teilzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Nach § 24 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft wird der folgende Absatz
6 neu eingefügt:
(6) Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die
innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das
Handelsregister stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle
Hauptversammlung).
b) § 24 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
(4) Mitgliedern des Aufsichtsrats ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des
Aufsichtsrats die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und
Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund rechtlicher
Einschränkungen, ihres Aufenthalts im Ausland, ihres notwendigen Aufenthalts
an einem anderen Ort im Inland oder aufgrund einer unangemessenen
Anreisedauer die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder
nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
EUR 5.500.000,00 und ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 115.000 eigene Aktien, aus denen ihr kein
Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 5.385.000.
Voraussetzungen für die
2. Teilnahme an der
Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis zur
Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind deshalb diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und darüber hinaus rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens am 10.
Dezember 2024, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache mindestens in Textform (§ 126b
BGB) unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 26. November 2024, 0:00
Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Nach
ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts.
Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag
der Hauptversammlung maßgeblich.
Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 10. Dezember
2024, 24:00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, 10.
Dezember 2024, 24:00 Uhr. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die
Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 10. Dezember 2024, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Verfahren für die
3. Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr
Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut),
einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3
Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und gleichgestellte Personen
Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere
diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden
soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen zudem darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der
Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der
Vollmacht abstimmen.
Sonstige Bevollmächtigte
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere
diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird,
kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll diese an die nachfolgende
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden.
Ein Formular zur Vollmachterteilung wird den Aktionären, die spätestens am 26. November 2024,
0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos
zugesandt und steht zudem auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com)
unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmachts- und
Weisungserteilung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen.
Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft wird den Aktionären, die spätestens am 26. November 2024, 0:00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter
dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zum Download zur Verfügung und wird
Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.
Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können in Textform unter der nachstehenden Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse (unter
Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zur Vollmachts- und Weisungsmitteilung)
erteilt, geändert oder widerrufen werden:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Darüber hinaus bieten wir fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu
ändern oder zu widerrufen.
Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Falle ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen
der Tagesordnung oder den von der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen erteilt werden. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen
Unterpunkt.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die
Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der
Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In
diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der
Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder
Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist
nicht möglich.
Anträge und
4. Wahlvorschläge von
Aktionären, §§ 126, 127
AktG
Anträge nach § 126 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG richten Sie bitte ausschließlich
an:
Weng Fine Art AG
z.H. Herr Luca Thiel
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Per Fax: +49 (0)2173 / 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis spätestens
vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 2. Dezember 2024,
24:00 Uhr, zugehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter
dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" veröffentlicht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
5. Veröffentlichungen auf
der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie
weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt "Investor Relations: Hauptversammlungen" zur
Verfügung.
6. Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle
zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://wengfineart.com/privacy-policy
Krefeld/Monheim am Rhein, im November 2024
Weng Fine Art AG
- Der Vorstand -
(Ende)
Aussender: Weng Fine Art AG Adresse: Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein Land: Deutschland Ansprechpartner: Weng Fine Art AG E-Mail: art@wengfineart.com Website: www.wengfineart.com
ISIN(s): DE0005181606 (Aktie) Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, m:access in München; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
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November 07, 2024 09:45 ET (14:45 GMT)

