Wer die erhöhte Volleinspeisevergütung für seine Solaranlage im kommenden Jahr in Anspruch nehmen will, sollte bis zum 30. November seinen Netzbetreiber schriftlich informieren. Laut Clearingstelle EEG|KWKG ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob Betreiberinnen und -betreiber von Photovoltaik-Anlagen ihren Netzbetreibern jährlich melden müssen, dass sie für das folgende Kalenderjahr die erhöhte Volleinspeisevergütung in Anspruch nehmen möchten. Daher hat die Clearingstelle nun einen Rat ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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