Wer die erhöhte Volleinspeisevergütung für seine Solaranlage im kommenden Jahr in Anspruch nehmen will, sollte bis zum 30. November seinen Netzbetreiber schriftlich informieren. Laut Clearingstelle EEG|KWKG ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob Betreiberinnen und -betreiber von Photovoltaik-Anlagen ihren Netzbetreibern jährlich melden müssen, dass sie für das folgende Kalenderjahr die erhöhte Volleinspeisevergütung in Anspruch nehmen möchten. Daher hat die Clearingstelle nun einen Rat ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.