Die gerade an Standorten mit Photovoltaik-Anlage interessante Möglichkeit, die auch das Potenzial an dringend benötigten Flexibilitäten im Stromnetz erweitern könnte, ist im aktuellen Rechtsrahmen zwar möglich, aber schwierig umzusetzen. "Bidirektionales Laden ist nach geltender Rechtslage zulässig. " Dies ist eine zentrale Aussage der Studie, die heute von der Stiftung Umweltenergierecht vorgestellt wurde. Es gilt aber auch, so der Co-Autor Dr. Johannes Hilpert, "dass E-Autos, die als Speicher genutzt werden, im Energierecht durchs Raster fallen, der Rechtsrahmen nicht wirklich passt". Um das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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