
"Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen." Damit könne auch späterer Streit um mögliche Rückzahlungen mit den Behörden vermieden werden. Warnecke rief dazu auf, "den alten Dauerauftrag zu löschen oder die Einzugsermächtigung zu widerrufen".
Laut Warnecke wissen aktuell rund zwei Drittel der Immobilieneigentümer immer noch nicht, wie hoch ihre Grundsteuer im nächsten Jahr ausfällt. Der Verbandspräsident mahnte zugleich, Rücklagen zu bilden, da die Grundsteuer ja nachträglich bezahlt werden müsse.
© 2024 dts Nachrichtenagentur