
Das Verfahren war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg geführt worden. "Die Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt hält die Übernahme aufgrund des Umfangs der Sache, insbesondere des hohen Ausmaßes der Rechtsgüterverletzung und der Bedeutung über die Landesgrenzen von Sachsen-Anhalt hinaus, für erforderlich und geboten", wie es hieß.
Das Verfahren trägt nun das Aktenzeichen 111 Js 9/24 GenStA Naumburg. Nach der Tat war erwartet worden, dass womöglich auch der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich zieht.
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