Braunschweig - Im Strafverfahren zur Dieselaffäre hat das Landgericht Braunschweig den Befangenheitsantrag des früheren Volkswagen-Konzernchefs Martin Winterkorn gegen den Richter zurückgewiesen. Der Antrag der Verteidigung sei unbegründet, teilte das Gericht mit. Zuvor hatte es in einem Schreiben der Verteidigung an das Landgericht Braunschweig geheissen, das Vertrauen Winterkorns in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters sei durch dessen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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