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Tesla: Reichen die Cybercab und Roboter-Ankündigungen für weiter steigende Kurse?

Warten auf klare Signale!

Rückblick

Tesla ist ein Hype-Titel an der Börse. Im Schlussquartal 2024 ist der Gewinn aber um 71 % auf 2,3 Mrd. USD eingebrochen. Die Anleger setzen darauf, dass das Unternehmen von Trumps Präsidentschaft profitieren kann, den Musk hat einen engen Draht ins Weiße Haus. Gestern wurde nach einer bereits zuvor schwachen Entwicklung die 50-Tageline getestet.

Tesla-Aktie: Chart vom 30.01.2025, Kürzel: TSLA, Kurs: 399.11 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Ein Ausbruch über die orange Trendlinie wäre ein positives Signal. Geht es dann noch über 440 USD nach oben, könnten die Bullen das Rekordhoch ins Visier nehmen.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen auf Schlusskursbasis unter die 50-Tageline, droht ein stärkerer Abverkauf der Tesla-Papiere.

Meinung

Musk sagte gestern Abend im Zuge der Q4-Zahlen-Veröffentlichung, dass Tesla dank der baldigen Einführung billigerer Modelle beim Absatz 2025 zum Wachstum zurückkehren werde. Bereits im Juni soll der erste Robotaxi-Dienst des Elektroauto-Konzerns in der US-Stadt Austin starten. Bis Ende kommenden Jahres dann in vielen Ländern der Welt. 2026 soll auch das selbstfahrende Cybercab-Taxi in die Massenproduktion gehen. Auch mit dem humanoiden Roboter "Optimus" will Musk punkten.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.25 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 26.94 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Tesla ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 30.01.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in TSLA hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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