Bei dem Satz "Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent/kWh" handele es sich laut Landgericht Hamburg nicht um unzulässige Werbung mit kostenlosem Strom. Daher hat das Gericht den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 1Komma5°zurückgewiesen. 1Komma5°, Anbieter von Energiesystemen und der Strommarkt-Software Heartbeat AI, hat ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gewonnen. Laut Unternehmen hat das Gericht den Antrag eines Wettbewerbers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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