St. Gallen - Twint ist ein nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz bewilligungspflichtiges Zahlungssystem. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es hat eine Beschwerde des Betreibers abgewiesen und stützt damit die Sicht der Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Twint AG wandte sich 2019 an die Finma, um ihren Status zu klären. Es war unklar, ob sie eine Zulassung als Zahlungssystem benötigte. Bis dahin wurde die Anwendung als so genannter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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