Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt die Möglichkeit infrage, mittels Zielabweichung im Raumordnungsgesetz im Einzelfall zügig Flächen für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Windparks zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung Umweltenergierecht zeigt erste Lösungsmöglichkeiten auf. Restriktive Raumordnungspläne verhindern oftmals, dass schnell Flächen für neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Ihre Änderung kann Jahre dauern. Im Einzelfall half das Zielabweichungsverfahren, um den Prozess zu beschleunigen. Doch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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