Alle Photovoltaik-Anlagen, die ab Dienstag (25. Februar) in Betrieb genommen werden, fallen damit unter die Neuregelungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist, dass für neue Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung künftig keine EEG-Vergütung mehr bei negativen Strompreisen bezahlt wird, wobei die Förderung jedoch nachgeholt werden kann. Am vergangenen Freitag unterschrieb Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen". Am Montag schließlich wurde das Gesetz, was geläufiger unter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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