Die Europäische Kommission hat die novellierten Fördergrundlagen für eine zweite Gebotsrunde für Klimaschutzverträge in Deutschland genehmigt. Die Europäische Kommission hat den Weg für ein zweites Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge frei gemacht, indem sie die überarbeitete Förderrichtlinie und den angepassten Förderaufruf genehmigt hat. Die beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Fördergrundlagen ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Damit sind die Arbeiten an einer Optimierung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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