Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weist darauf hin, dass ab 2025 die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung für sämtliche Gebäudearten gilt. Kleine Photovoltaik-Anlagen sind nicht nur von der Umsatzsteuer befreit, seit 2022 müssen deren Besitzer:innen in der Regel keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer zahlen. Ab diesem Jahr gilt die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung für sämtliche Gebäudearten. Der Lohnsteuerhilfeverein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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