Im Entwurf des Gentechnik-Spezialgesetzes vermeidet es der Bundesrat, das Kind beim Namen zu nennen. Aus Sicht von Bio Suisse braucht es jedoch eine transparente Kennzeichnung und klare Regelung. Nur wenn Gentechnik drauf steht, wo Gentechnik drin ist, bleibt die Wahlfreiheit für Landwirt:innen und Konsument:innen gewährleistet. Im Biolandbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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