Erneuerbare-Projektierer bekommen im Regelfall einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch. So können sie in Erfahrung bringen, wem ein Grundstück gehört, wenn sie dort einen Solarpark oder ein Windrad installieren wollen. Die Fläche eignet sich bestens, um dort einen Solarpark zu installieren - doch wem gehört sie? Das können interessierte Erneuerbare-Projektierer künftig ohne Hürden beim Grundbuchamt in Erfahrung bringen: Das Bundesjustizministerium hat eine Verordnung erlassen, die solchen Unternehmen im Regelfall einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch gibt. Neben Photovoltaik- und Windenergie-Projektierern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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