Für den 27. Mai kündigte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Verhandlungstermin seines Kartellsenats an. Es geht um die Frage, ob der Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes einen Baukostenzuschuss für den Netzanschluss eines Batteriespeichers verlangen darf. Die Antragstellerin betreibt bundesweit Batteriespeicher. Die weitere Beteiligte ist Betreiberin eines Elektrizitätsverteilernetzes. Im Mai 2021 begehrte die Antragstellerin von der Beteiligten den Netzanschluss eines Batteriespeichers. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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