
Bentele wies darauf hin, dass diese ein besonderes, "arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis" anböten, dessen Ziel die "Teilhabe am Arbeitsleben" sei. Sie würden einen geschützten Raum auch für Menschen mit sehr schweren Beeinträchtigungen bieten. Gelte dort der Mindestlohn, würden dort auch andere arbeitsrechtliche Regelungen greifen, erklärte die VdK-Präsidentin. Diese könnten dazu führen, dass die Betroffenen etwa später bei der Rente schlechter gestellt seien als heute.
"Statt Werkstätten attraktiver zu machen, sollte der Staat Inklusionsfirmen besser fördern", sagte Bentele. Sie stellten für viele Betroffene eine gute Alternative dar. Dort werde Mindestlohn oder je nach Regelung auch Tarif gezahlt.
In Deutschland arbeiten 310.000 Menschen mit Behinderung in spezialisierten Werkstätten.
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