
Ein Gastbeitrag von Götz Dickert (CAPTRACE GmbH)
In den letzten Jahren hat die Umsetzung der Shareholder Rights Directive II (SRD II) die Transparenz und Compliance im europäischen Kapitalmarkt erheblich gestärkt und auf ein neues Niveau gehoben. Besonders im Fokus steht dabei die Identifikation von Aktionären und die Einhaltung von Meldepflichten, etwa gemäß § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Es gibt jedoch eine Entwicklung, die Anlegern und dem Gesetzgeber Sorge bereiten sollte: Bei Aktionärsidentifikationen nach SRD II wurden in den vergangenen zwölf Monaten bei 15 Prozent der untersuchten börsennotierten Emittenten (Prime-/General Standard) signifikante Abweichungen zwischen den gemeldeten und tatsächlichen Besitzanteilen von Anlegern festgestellt. Diese Diskrepanzen betreffen insbesondere die gesetzlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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