
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte bleibt demnach für die Leistungserbringer zunächst freiwillig. So sollen sie Zeit erhalten, sich mit System und Umgang der Patientenakte vertraut zu machen. Für Patienten bedeutet das, dass noch nicht jeder Leistungserbringer sofort mit der ePA arbeiten wird. Die verpflichtende Nutzung für Ärzte sowie weitere Leistungserbringer tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Für die Versicherten soll die Nutzung der ePA aber zunächst freiwillig bleiben.
"Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte markiert einen längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung", sagte der scheidende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Patienten bekämen endlich einen Überblick über ihre Daten sowie Befunde, und Ärzte könnten bessere Entscheidungen treffen. "Damit wird die Qualität der Versorgung besser sowie neue KI unterstützte Forschung möglich."
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