
Die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln sei verworfen worden, teilte der BGH am Dienstag mit. Die sachlichrechtliche Nachprüfung des Urteils durch den zuständigen 3. Strafsenat habe keinen Rechtsfehler aufgedeckt.
Der Angeklagte hatte im April 2020 auf seinem öffentlichen Facebook-Profil eine Abbildung veröffentlicht, die das Eingangstor eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift "Impfen macht frei" zeigte. Diese Darstellung wurde als Verharmlosung des NS-Völkermordes gewertet.
Das Landgericht hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Die Abbildung wurde als geeignet angesehen, den öffentlichen Frieden zu gefährden, da sie die staatlichen Coronaschutzmaßnahmen mit den Verbrechen des Holocausts gleichsetzte.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen (Beschluss vom 4. Februar 2025 - 3 StR 468/24).
© 2025 dts Nachrichtenagentur