Eigenheimbesitzer Andreas Rehn hat ein Heimenergiemanagementsystem und unterliegt dem Paragraf 14a EnWG. Jetzt wurde der alte Zähler gegen ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung getauscht. Die Technik zur im Gesetz geforderten Dimmbarkeit ist nun vorhanden, aber der Netzbetreiber kann seine Anlage immer noch nicht dimmen - und keiner fühlt sich zuständig. Als Anlagenbetreiber Andreas Rehn den Brief seines Netzbetreibers öffnete, wusste er noch nicht, dass damit eine monatelange Odyssee beginnen würde. Der Eigenheimbesitzer zählt als Betreiber einer 15-Kilowattpeak-Photovoltaik-Anlage, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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